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Medienmitteilung

Änderung Kantonsverfassung neues Prozessrecht des Bundes

Referent: Peter Ruff

Die neuen Prozessgesetze des Bundes führen zu Veränderungen in der Zürcher Gerichtslandschaft. Das Kassationsgericht wird aufgehoben. Die schweiz. Prozessgesetze schliessen einen dreifachen Instanzenzug in Zivil- und Strafsachen aus. Der betreffende Artikel ist damit bundeswidrig und muss ebenfalls aufgehoben werden. In der Kantonsverfassung soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, im Gesetz in begründeten Fällen Ausnahmen vorzusehen vom grundsätzlich vorgeschriebenen, zweistufigen Instanzenweg.

Die Änderung der Kantonsverfassung wird durch die Versammlung einstimmig angenommen.

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